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   BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B   

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BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B (https://dejure.org/2011,39236)
BSG, Entscheidung vom 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B (https://dejure.org/2011,39236)
BSG, Entscheidung vom 29. Juni 2011 - B 5 R 104/11 B (https://dejure.org/2011,39236)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Gotha - S 15 R 2810/06
  • LSG Thüringen - L 3 R 546/09
  • BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.09.2002 - B 7 AL 142/02 B

    Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B
    Bezogen auf die Darlegungspflicht bedeutet das vorstehend Gesagte, dass die Beschwerdebegründung erkennen lassen muss, welcher abstrakte Rechtssatz in der höchstrichterlichen Entscheidung enthalten ist und welcher im Beschluss des LSG enthaltene Rechtssatz dazu in Widerspruch steht; ferner muss aufgezeigt werden, dass auch das Revisionsgericht die oberstgerichtliche Rechtsprechung in einem künftigen Revisionsverfahren seiner Entscheidung zu Grunde zu legen haben wird (zum Ganzen vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 72 mwN).

    Die Bezeichnung einer Abweichung iS der Norm setzt vielmehr die Darlegung voraus, dass das LSG die höchstrichterliche Rechtsprechung im angefochtenen Beschluss in Frage stellt (vgl BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 34 S 73 mwN).

  • BSG, 29.08.2006 - B 13 R 37/06 B

    Zurückweisung der Berufung durch Beschluss, Anhörung Beteiligter

    Auszug aus BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B
    13 Stellt ein Beteiligter nach Erhalt des Anhörungsschreibens einen neuen, nicht erkennbar unsubstantiierten Beweisantrag muss das Gericht, wenn es weiterhin durch Beschluss nach § 153 Abs. 4 Satz 1 SGG entscheiden will, erneut zur beabsichtigten Zurückweisung durch Beschluss anhören (BSG SozR 4-1500 § 153 Nr. 5 RdNr 5).

    Er macht geltend, das Berufungsgericht habe sich der Verfahrensweise widersetzt, die das BSG im Beschluss vom 29.8.2006 (B 13 R 37/06 B - SozR 4-1500 § 153 Nr. 5) vorgeschrieben habe.

  • BSG, 12.12.2003 - B 13 RJ 179/03 B

    Bezeichnung eines Verfahrensfehlers im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B
    Denn Merkmal eines Beweisantrags ist eine bestimmte Tatsachenbehauptung und die Angabe des Beweismittels für diese Tatsache (BSG SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6 mwN).
  • BSG, 25.04.2001 - B 9 V 70/00 B

    Verfahrensmangel im sozialgerichtlichen Verfahren, mündliche Vollmachterteilung

    Auszug aus BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B
    Ein Verfahrensmangel, der dem SG unterlaufen ist, kann die Zulassung daher nur dann rechtfertigen, wenn dieser fortwirkt und insofern ebenfalls als Mangel des LSG anzusehen ist (BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 10 S 31).
  • BSG, 14.02.2006 - B 9a SB 22/05 B

    Zurückverweisung an die Vorinstanz im sozialgerichtlichen Verfahren, Fehlen von

    Auszug aus BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B
    Die Rüge einer angeblich gebotenen, aber unterlassenen Zurückverweisung an das SG ist nur zulässig, wenn der Kläger diese beim LSG beantragt hatte (BSG Beschluss vom 14.2.2006 - B 9a SB 22/05 B).
  • BSG, 26.11.1981 - 4 BJ 87/81

    Brezeichnung der Tätigkeit - Tätigkeitsmerkmal - Nichtzulassungsbeschwerde -

    Auszug aus BSG, 29.06.2011 - B 5 R 104/11 B
    Die Rüge eines Verstoßes gegen die tatrichterliche Sachaufklärungspflicht, die ausschließlich in § 103 SGG, nicht hingegen in § 106 SGG geregelt ist, verlangt ebenfalls das Aufzeigen eines in der Berufungsinstanz gestellten prozessordnungsgemäßen Beweisantrags (vgl BSG SozR 1500 § 160 Nr. 45 S 44 f).
  • BSG, 23.02.2012 - B 5 R 38/11 BH
    Verfahrensfehler, die dem SG unterlaufen, rechtfertigen die Zulassung der Revision nur, wenn sie im Berufungsverfahren fortwirken und deshalb auch als Verfahrensfehler des LSG anzusehen sind (vgl Senatsbeschluss vom 29.6.2011 - B 5 R 104/11 B; BSG SozR 3-1500 § 73 Nr. 10 S 31).
  • BSG, 17.07.2012 - B 13 R 210/12 B
    Unabhängig davon, dass er bereits keinen prozessordnungsgemäßen Beweisantrag iS des § 160 Abs. 2 Nr. 3 Halbs 2 SGG iVm § 118 Abs. 1 S 1 SGG, § 403 ZPO bezeichnet hat (s hierzu Senatsbeschluss vom 12.12.2003 - SozR 4-1500 § 160a Nr. 3 RdNr 6; BSG vom 29.6.2011 - B 5 R 104/11 B - BeckRS 2011, 74432 RdNr 13), geht aus seinem Vorbringen nicht hervor, dass ein entsprechender Beweisantrag auf die Anhörungsmitteilung des LSG wiederholt oder nochmals ausdrücklich in Bezug genommen wurde.
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